Malerfachbetrieb Holger Stangenberg - Reinbek / Hamburg / Schleswig-Holstein
Sämtliche Maler- & Lackierarbeiten, Beton- und Balkonsanierung, Bodenbeläge und Teppiche, Naturwandbeschichtungen, Vergolden, Serviceleistungen, Kostenlose Angebote für Farb- und Ausführungsberatung
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Beschreibung | Sämtliche Maler- & Lackierarbeiten, Beton- und Balkonsanierung, Bodenbeläge und Teppiche, Naturwandbeschichtungen, Vergolden, Serviceleistungen, Kostenlose Angebote für Farb- und Ausführungsberatung |
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ausführliche Beschreibung | Malermeister Holger Stangenberg führt alle klassischen Maler- und Tapezierarbeiten aus. Dazu gehört auch die dekorative Wand- und Deckengestaltung verschiedenen Wisch-, Wickel und Glättetechniken Lasur- und Spachteltechniken Vergolden Schablonieren Patinieren Naturwandbeschichtungen Stuckarbeiten Beton- und Balkonsanierung sämtliche Abbeizarbeiten von Altanstrichen Reinigungsarbeiten Bodenbeschichtungen (Balkonbeschichtungen) Korrosionsschutzarbeiten Verpressen und Verdichten von Rissen Fassadenbeschichtung Fassadenanstrich Fassadenschutz durch Versiegelung bzw. Imprägnierung Fassadenreinigung Fußbodenbeschichtung und Sanierung Balkon und Laubengänge Polyurethanbeschichtung Garagenbeschichtung 2-Komponenten Epoxidharzbeschichtung 2-Komponenten Wasserepoxidbeschichtung Bodenbeläge und Teppiche aller Art Graffitischutz und Graffitientfernung Kellerabdichtungen Akustikputzarbeiten Nachhallregulierung mit Spezialputzen Beschichtung auf abgehängten Deckenkonstruktionen Dachbeschichtungen Renovierung mit verschiednen Anstrichsystemen Besondere Serviceleistungen Kostenlose Angebote Kostenlose Farb- und Ausführungsberatung Abwicklung von Versicherungsschäden Materialverkauf. Urlaubsservice Tag- und Nachtservice Der aktuelle Steuerspartipp - Maler und Renovierungskosten bis 600 Euro absetzen!! Die Kosten für "haushaltsnahe Dienstleistungen" in Privathaushalten können bis zur Höhe von 600 Euro direkt von der Steuer abgezogen werden. Unter "haushaltsnahe Dienstleistungen" fallen zum Beispiel Aufwendungen für Fensterputzer, Gärtner oder Handwerker, die Schönheitsreparaturen in einer Mietwohnung durchführen. Darauf macht der Bund deutscher Lohnsteuerzahlerverbände (BDLV) in Fürth aufmerksam und beruft sich dabei auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Die beschriebenen Steuervorteile gibt es für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen im Privatbereich (Haushalt im Inland). Hierunter sind Aufträge zu verstehen, die an Unternehmer gegen Rechnung vergeben werden. Es handelt sich hierbei also um kein Beschäftigungsverhältnis. Bei den in Auftrag gegebenen Arbeiten handelt es sich um typische Arbeiten die im Normalfall auch durch die Mitglieder des Haushalts selbst erledigt werden. Das wären Tapezier- und Malerarbeiten und Schönheitsreparaturen oder Gartenarbeiten. Die Betonung liegt auf "Reparaturen". Nicht begünstigt sind demnach Um- und Anbauten oder die erstmalige Einrichtung des Gartens. Die Handwerkerrechnung darf nicht bar bezahlt, sondern der Rechnungsbetrag muss überwiesen werden. Die steuerliche Förderung (Einkommensteuerermäßigung) beträgt 20% des Rechnungsbetrages bis zu maximal 600 EURO im Jahr. Ausgeschlossen sind die beschriebenen Steuervergünstigungen, wenn es sich hierbei um Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen handelt, die damit bereits an anderer Stelle steuerlich berücksichtigt werden. |
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Submission Date | 12.01.2006 - 19:30:47 |
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